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Hausbrauen und Biersteuer

Begriff aus dem Brau-Lexikon der Brauwerkstatt, Kategorie „Brauen und Brautechnik“.

Erklärung

In der Schweiz ist Bier, das du im eigenen Haushalt braust und ausschliesslich unentgeltlich selbst konsumierst, bis 400 Liter pro Kalenderjahr steuerfrei; Vereinsbrauereien mit Statuten dürfen 800 Liter brauen. Wer mehr braut oder Bier verkauft, muss sich beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) melden. In anderen Ländern gelten eigene Regeln.

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