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Reinheitsgebot

Begriff aus dem Brau-Lexikon der Brauwerkstatt, Kategorie „Geschichte und Bierkultur“.

Erklärung

Bayerische Verordnung vom 23. April 1516, erlassen in Ingolstadt: Bier durfte nur aus Gerste, Hopfen und Wasser bestehen. Die Hefe kannte man damals noch nicht. Das Gebot sollte die Qualität sichern und schützte zugleich Weizen und Roggen für das Brot. In Deutschland gelten seine Grundsätze bis heute, und am 23. April feiert man den Tag des Deutschen Bieres. Die Schweiz kennt kein Reinheitsgebot, andere Zutaten müssen aber deklariert werden.

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In welchem Jahr wurde das bayerische Reinheitsgebot erlassen?

  • 1516
  • 1810
  • 1842
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Richtig: 1516. Am 23. April 1516 erliessen die bayerischen Herzöge in Ingolstadt das Gebot. Darum ist der 23. April der Tag des Deutschen Bieres.

Welche Zutaten erlaubte das Reinheitsgebot von 1516?

  • Gerste, Hopfen und Wasser
  • Gerste, Hopfen, Wasser und Hefe
  • Weizen, Hopfen und Wasser
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Richtig: Gerste, Hopfen und Wasser. Die Hefe fehlt, weil man sie damals noch nicht kannte. Man wusste nur, dass das Bier gärt.

Welche vier Grundzutaten hat Bier?

  • Wasser, Gerste, Honig und Hefe
  • Wasser, Malz, Hopfen und Hefe
  • Wasser, Zucker, Hopfen und Weizen
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Richtig: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Das bayerische Reinheitsgebot von 1516 nannte nur Gerste, Hopfen und Wasser – die Hefe war damals noch unbekannt.

Typisch in diesen Ländern

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