Geschichte und Bierkultur
Braurecht, Bräuche, Feste und Begriffe aus der Biergeschichte. 14 Begriffe.
Biergarten
- Stammt aus Bayern: Brauereien lagerten ihr Bier in Kellern, über denen Kastanien Schatten spendeten, und durften es ab 1812 direkt dort ausschenken. Weil sie kein Essen verkaufen durften, brachten die Gäste ihre Brotzeit mit – in traditionellen Biergärten ist das bis heute erlaubt.
Braurecht
- Das Recht, Bier zu brauen und zu verkaufen. Im Mittelalter vergaben es Fürsten und Städte an Klöster, Bürger oder ganze Städte; Budweis erhielt es zum Beispiel schon bei seiner Gründung 1265. In vielen Städten regelten Brauzünfte, wer brauen durfte und wie viel.
Chimaek
- Koreanisch für frittiertes Huhn („chikin“) und Bier („maekju“) – eine der beliebtesten Kombinationen in Südkorea, mit eigenem Festival in Daegu.
Craft-Bier
- Bier aus kleinen, unabhängigen Brauereien, die Wert auf Geschmack und Vielfalt legen. Die Bewegung begann in den 1970er-Jahren in den USA und in England und hat alte Stile wie Pale Ale, Porter und IPA neu belebt. In der Schweiz sind heute über 1000 Brauereien registriert, viele davon klein.
Fastenbier
- Starkes Bier, das Mönche für die Fastenzeit brauten, denn flüssige Nahrung war erlaubt. Die Münchner Paulanermönche brauten so den Vorläufer des Doppelbocks, den Salvator. Viele Doppelböcke tragen darum bis heute einen Namen auf „-ator“.
Folköl
- Schwedisches Bier mit 2,25 bis 3,5 % Alkohol, das im Supermarkt verkauft werden darf. Stärkeres Bier gibt es nur beim staatlichen Monopol Systembolaget.
Gambrinus
- Sagenhafter König des Bieres, den man auf Etiketten, Wirtshausschildern und Brunnen findet. Die Figur geht wohl auf Herzog Johann I. von Brabant zurück, der im 13. Jahrhundert lebte.
Gasthausbrauerei und Taproom
- Eine Gasthausbrauerei (Brewpub) braut ihr Bier im eigenen Lokal und schenkt es frisch aus, etwa Uerige in Düsseldorf oder U Fleků in Prag. Im Taproom einer Craft-Brauerei trinkt man das Bier direkt neben den Tanks, in denen es entstanden ist.
Grut
- Kräutermischung, mit der man Bier vor dem Hopfen würzte und haltbarer machte, etwa mit Gagel, Schafgarbe und Porst. Wer die Grut verkaufen oder besteuern durfte, verdiente gut daran – in Brügge zum Beispiel die Herren von Gruuthuse. Ab dem Spätmittelalter verdrängte der Hopfen die Grut. Einige Brauereien brauen heute wieder Grutbiere.
Köbes
- Der Kellner in den Kölner Brauhäusern. Er bringt so lange neue Stangen Kölsch, bis man den Bierdeckel auf das Glas legt, und notiert die Runden mit Strichen auf dem Deckel.
Ninkasi
- Sumerische Göttin des Bieres. Die „Hymne an Ninkasi“ aus der Zeit um 1800 vor Christus beschreibt beim Lob der Göttin, wie Bier gebraut wird, und gilt als eines der ältesten Bierrezepte der Welt.
Oktoberfest
- Das grösste Volksfest der Welt findet in München statt. Es begann 1810 mit einem Pferderennen zur Hochzeit von Kronprinz Ludwig und Prinzessin Therese. Ausschenken dürfen nur Münchner Brauereien, und zwar ihr etwas stärkeres Festbier im Masskrug. Ableger gibt es auf der ganzen Welt, etwa in Blumenau in Brasilien.
Prohibition
- Alkoholverbot. In den USA galt es von 1920 bis 1933, in Finnland von 1919 bis 1932, und in Island blieb starkes Bier sogar bis 1989 verboten. In den USA schlossen in dieser Zeit Hunderte Brauereien für immer.
Reinheitsgebot
- Bayerische Verordnung vom 23. April 1516, erlassen in Ingolstadt: Bier durfte nur aus Gerste, Hopfen und Wasser bestehen. Die Hefe kannte man damals noch nicht. Das Gebot sollte die Qualität sichern und schützte zugleich Weizen und Roggen für das Brot. In Deutschland gelten seine Grundsätze bis heute, und am 23. April feiert man den Tag des Deutschen Bieres. Die Schweiz kennt kein Reinheitsgebot, andere Zutaten müssen aber deklariert werden.