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Biergarten

Begriff aus dem Brau-Lexikon der Brauwerkstatt, Kategorie „Geschichte und Bierkultur“.

Erklärung

Stammt aus Bayern: Brauereien lagerten ihr Bier in Kellern, über denen Kastanien Schatten spendeten, und durften es ab 1812 direkt dort ausschenken. Weil sie kein Essen verkaufen durften, brachten die Gäste ihre Brotzeit mit – in traditionellen Biergärten ist das bis heute erlaubt.

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Warum durften Gäste im bayerischen Biergarten ihr eigenes Essen mitbringen?

  • Die Brauereien durften kein Essen verkaufen
  • Es gab keine Teller
  • Essen war damals verboten
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Richtig: Die Brauereien durften kein Essen verkaufen. Seit 1812 durften Brauereien direkt bei ihren Bierkellern ausschenken. In traditionellen Biergärten ist die eigene Brotzeit bis heute erlaubt.

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